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Auf dem Gebiet des Designschutzes - auch Geschmacksmusterschutz genannt - bieten wir folgende Dienstleistungen an:
  • Beratungen über die Schutzmöglichkeiten.
  • Nationale Hinterlegungen von Geschmacksmustern / Design.
  • Internationale Hinterlegungen nach dem Haager Abkommen (HMA).
  • Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Wirkung in der gesamten Europäischen Union).
  • Verlängerung der Eintragungen, Gebührenzahlungen.
  • Betreuung und Beratung im Verletzungsfall und bei Nichtigkeitsklagen.