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Abfassen von Patentanmeldungen
Abfassen von Patentanmeldungen in Zusammenarbeit mit dem Mandanten
  • Darstellung der Erfindung durch den Mandanten/Erfinder, beispielsweise mit kurzer Beschreibung, Skizzen, Plänen und/oder stichwortartigen Kommentaren.
  • Besprechung mit dem Patentanwalt.
  • Ausarbeitung eines Anmeldungsentwurfs durch den Patentanwalt. In der Regel innerhalb einiger Tage bis weniger Wochen.
  • Die Anmeldung gibt in knapper Darstellung eine Offenbarung der Erfindung (mit Patentansprüchen, Beschreibung, Zeichnungen), in der Regel mit Verallgemeinerungen der ursprünglich dargestellten Erfindung.
  • Überprüfung des Entwurfs durch den Mandanten - falls notwendig Überarbeitung.
  • Einreichung der vom Mandanten genehmigten Anmeldungsfassung (Einreichung üblicherweise beim europäischen Patentamt EPA). Übersetzung der Anmeldung ins Englisch zwecks Nachanmeldungen in Ländern, die nicht Vertragsstaaten des europäischen Patentübereinkommens EPÜ sind (Die Schweiz ist Vertragsstaat des EPÜ, Norwegen beispielsweise nicht).