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Marken

Marken

Wir betreuen unsere Kunden in Markenangelegenheiten und verwalten Markenbestände. In diesem Rahmen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Beratung, Recherche, Registrierung, Verlängerungen, Widerspruch, Überwachung

Beratung

  • Abklärungen zur Eintragungsfähigkeit der gewünschten Marke.
  • Markenform, wie z.B. Wortmarke, dreidimensionale Marke, Bildmarke.
  • Bestimmung der zu schützenden Waren und Dienstleistungen.
  • In welchen Ländern soll angemeldet werden.

Recherche

  • Wir empfehlen vor der Hinterlegung einer Markenanmeldung eine Recherche auf
    Identität oder Ähnlichkeit mit bereits registrierten Marken durchzuführen.

Registrierung

  • Die schweizerische und die internationale Anmeldung wird von uns als Vertreterin im Namen des Mandanten beim zuständigen Amt (IGE = Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum oder OMPI = Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle, englisch: WIPO) direkt hinterlegt und bis zur endgültigen Eintragung weiterverfolgt.
  • Durch eine internationale Registrierung der Marke kann Schutz in den Ländern erzielt werden, die dem Madrider Abkommen oder dem Madrider Protokoll beigetreten sind.
  • In Ländern, die nicht im Rahmen einer internationalen Registrierung angemeldet werden können (z.B. einige Südamerikanische Länder) werden die Anmeldungen über einen nationalen Anwalt, der obligatorisch eingeschaltet werden muss, eingereicht.

Verlängerung

  • Mit einigen wenigen Ausnahmen beträgt die Laufzeit einer Marke 10 Jahre und kann immer wieder erneuert werden.
  • Wir überwachen die Verfalldaten und fragen zu gegebener Zeit beim Mandanten nach, ob eine Erneuerung gewünscht wird.
  • Wir veranlassen die Verlängerung in der Regel für weitere 10 Jahre.

Widerspruch

  • Mit Beginn der Registrierung einer Marke beginnt die Widerspruchsfrist, die je nach Land 3 - 6 Monate beträgt. Während dieser Frist kann ein Dritter Widerspruch gegen die Registrierung einlegen. Hier gibt es neben dem Amtsverfahren auch Möglichkeiten, sich ausseramtlich, d.h. durch eine Vereinbarung mit der Gegenseite zu einigen.

Überwachung

  • Ist die Marke einmal eingetragen, besteht die Möglichkeit einer Konkurrenzüberwachung neuer Markenanmeldungen und Markenregistrierungen.