Auf dem Gebiet des Designschutzes - auch Geschmacksmusterschutz genannt - bieten wir folgende Dienstleistungen an:
- Beratungen über die Schutzmöglichkeiten.
- Nationale Hinterlegungen von Geschmacksmustern / Design.
- Internationale Hinterlegungen nach dem Haager Abkommen (HMA).
- Anmeldungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Wirkung in der gesamten Europäischen Union).
- Verlängerung der Eintragungen, Gebührenzahlungen.
- Betreuung und Beratung im Verletzungsfall und bei Nichtigkeitsklagen.