Anmelde- und Erteilungsverfahren am Beispiel einer Erstanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA):
- Einreichung beim EPA. - Entrichtung von Gebühren: Anmelde- sowie Recherchengebühr.
- Bestätigung des Eingangs der Anmeldung durch das EPA - Angabe des Anmeldetags, welcher das Prioritätsdatum (nachfolgend Prio'tag) der Anmeldung ist. - Beginn des Prioritätsjahrs.
- Ca. 6 Monate nach dem Prio'tag: Zustellung eines europäischen Recherchenberichts.- Ergebnis des Berichts: Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung des Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf Nachanmeldungen.
- 18 Monate nach Prio'tag: Veröffentlichung der Anmeldung durch das EPA.
Anmerkung: Bis ca. 16 Monate nach dem Prio'tag kann die Anmeldung zurückgezogen werden, ohne dass sie veröffentlicht wird.
- Beginn der Prüfungsphase durch Beantragung der Prüfung und Benennung von allen oder einem Teil der Vertragsstaaten. - Entrichtung der Prüfungsgebühr sowie der Benennungsgebühren.
- Im Laufe der Sachprüfung erfolgen Mitteilungen des EPA (Prüfungsbescheid) zur Patentierbarkeit der Anmeldung, auf die jeweils eine Stellungnahme einzureichen ist.
- Gegebenenfalls Änderung der Anmeldungsunterlagen (Beschreibung / Ansprüche).
- Jahresgebühren sind ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag fällig.
- Schlussphase: Entrichtung einer Erteilungsgebühr - Die endgültigen Patentansprüche müssen in deutscher, englischer und französischer Sprache eingereicht werden.
- Erteilung des europäischen Patents (EP-Patent); Validierung des EP-Patents in den benannten Vertragsstaaten. Einreichen von Übersetzungen (falls nötig) in die jeweilige Landessprache.
- Bei Bedarf: Beschleunigung des Erteilungsverfahrens mit entsprechendem Antrag beim EPA möglich.
- Nationale Patente aus dem EP-Patent: Es entstehen Kosten für Korrespondenzanwälte, Übersetzungen und Gebühren.
Nachanmeldung
- In der Regel sollte spätestens 9 Monate nach dem Prio'tag die Entscheidung des Mandanten vorliegen, in welchen Ländern die Erfindung zum Patentangemeldet werden soll ( "Nachanmeldung" ).
- Um das Prioritätsdatum der Erstanmeldung zu erhalten, müssen Nachanmeldungen vor Ablauf des Prioritätsjahres erfolgen.
- Nachanmeldungen in nicht europäischen Ländern oder in solchen Ländern, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ sind (z.B. Norwegen): Übersetzungen sind erforderlich / Einreichung über Korrespondenzanwälte in USA, Japan,...
- Nachanmeldung beim EPA zwecks Verlängerung der Laufzeit (20 Jahre ab Anmeldetag der Nachanmeldung, andernfalls 20 Jahre ab Prio'tag). So werden unter anderem die Jahresgebühren entsprechend später fällig.
- Durch eine Internationale Anmeldung unter dem PCT kann die endgültige Länderbestimmung bis auf mindestens 30 Monate ab dem Prio'tag hinausgezögert werden.
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